Abfuhr
Wichtige Adressen
Gesundheitssekretär
Thomas Gisler
Tel. 043 355 77 07
KEZO
Tel. 044 938 31 11
Kehrichtverwertung Zürcher Oberland, Hinwil
Gebührenreglement gem. Art. 5, 11 und 12 der Abfallverordnung der Gemeinde Fehraltorf
gültig ab 1. Januar 2005
Die Kehrichtgebühren werden kostendeckend festgelegt und setzen sich aus einer Grundgebühr sowie zusätzlichen verursachergerechten Gebühren zusammen. Alle aufgeführten Preise inkl. 7,6% Mwst.
Grundgebühr (gültig ab 01.01.2005).
Wird von der Gemeinde jährlich in Rechnung gestellt
Pro Haushalt inkl. 7.6 % MwSt.: Fr. 134.50
Pro Industrie- und Gewerbebetrieb inkl. 7.6 % MwSt. Stufe 1 Fr. 162.00 und Stufe 2 Fr. 90.00
Abfallgebührenmarken (Gültig ab 01.01.2005)
Abfallgebührenmarken (1 Bogen à 10 Marken) für Kehrichtsäcke und Sperrgut können bei der Gemeindeverwaltung, der Post und beim Coop bezogen werden. Fr. 18.50 pro Bogen (1 Marke Fr. 1.85)
Häckseldienst (Gültig ab 1.7.1999)
Verrechnungspreis nach Aufwand, pro angebrochene 15 Minuten
(Direktverrechnung durch den Unternehmer): Fr. 35.00
Anwendung der Abfallgebührenmarken
bis 35 l = 1 Marke
bis 60 l = 2 Marken
bis 110 l = 3 Marken
Futter- und Düngersäcke
ca. 50 l = 1 1/2 Marken
Sperrgut, gundsätzlich gilt
bis 05 kg = 1 Marke
bis 15 kg = 2 Marken
bis 30 kg = 4 Marken
Weitere Detailangaben über die Anwendung bei Sperrgut sind im jeweils gültigen Abfuhrplan aufgeführt.
Abfuhrplan
Bitte beachten Sie:
Abfuhrmaterial wird nur an den markierten Sammelpunkten abgeholt.
Das Abfallgut darf erst am Sammeltag und nicht am Vorabend bereitgestellt werden.
Wichtig: Kehricht und Grüngut muss am Morgen bis 07.00 Uhr bereit stehen.




