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04.08.2022
Am 28. November 2021 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die Änderung des Energiegesetzes (EnerG) vom 19. April 2021 zur Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich angenommen. Der Regierungsrat hat am 8. Juni 2022 beschlossen, die Gesetzesänderung auf den 1. September 2022 in Kraft zu setzen.
Die Revision des kantonalen Energiegesetzes wurde von der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich angenommen.
Das Gesetz tritt per 1. September 2022 in Kraft.
Die Gesetzesänderung betrifft auch Liegenschaften besitzende in der Gemeinde Fehraltorf.
Bewilligung Heizungsersatz
Jeder Heizungsersatz ist ein bewilligungspflichtiger Umbau. Die Baueingabe erfolgt wie bisher mit dem "Gesuch für Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen Anlagen" - kurz WTA-Gesuch. Das Gesuch ist beim Bauamt der Gemeinde einzureichen. Wenn nochmals ein Heizsystem mit fossilen Energien eingesetzt werden soll, braucht es zusätzlich eine Berechnung der Lebenszykluskosten für alle technisch möglichen Heizungsvarianten. Für diese Berechnung steht neu eine Rechenhilfe, der sogenannte Lebenszykluskostenrechner zur Verfügung (Formular EN-LCC-ZH).
Verschaffen Sie sich einen Überblick via Webseite Baudirektion des Kantons Zürich:
www.baugesuche.zh.ch Thema Heizungsersatz
Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf
Telefon 043 355 77 77
WhatsApp 076 341 77 77
Fax 043 355 77 76
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