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12.02.2021
amtliche Publikation
Kantonale Genehmigung Abfallverordnung
Am 30. November 2020 genehmigte die Gemeindeversammlung Fehraltorf die Abfallverordnung. Diese Verordnung bedarf der Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Mit Verfügung Nr. 0035 hat das AWEL am 3. Februar 2021 die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Abfallverordnung genehmigt.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist tritt die Abfallverordnung rückwirkend auf 1. Januar 2021 in Kraft.
Die genehmigte Verordnung, der Beschluss der Gemeindeversammlung sowie die Genehmigungsverfügung des AWEL liegen während der Rekursfrist beim Gemeinderatssekretariat Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf zur Einsicht auf oder sind digital unter www.fehraltorf.ch abrufbar. Gegen diese Entscheide kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Sihlstrasse 38, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
12. Februar 2021
Gemeinderat
Genehmigung Abfallverordnung durch AWEL vom 3. Februar 2020
Abfallverordnung vom 1. Januar 2021
GV-Beschluss vom 30. November 2020
Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf
Telefon 043 355 77 77
WhatsApp 076 341 77 77
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