Online-Schalter
Formulare / Dokumente
SBB-Tageskarten
Veranstaltungen
25.03.2020
Überbrückungshilfe für Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 18. März 2020 (RRB Nr. 262) ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Ziel ist es, den Selbstständigerwerbenden (Kleinst- und Einmann/Einfrau-Unternehmen mit Obergrenze bei 200 Stellenprozenten), die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen.
Bitte beachten Sie, dass die vorgelagerten Leistungen unabhängig geltend gemacht werden sollen:
Um allfällige finanzielle Überbrückungsprobleme zu verhindern, werden auch in der Gemeinde Fehraltorf ergänzend finanzielle Mittel als Soforthilfe angeboten. Dies als subsidiäre Nothilfe. Es besteht kein Anspruch auf diese Soforthilfe.
Damit wir Ihren Antrag für diese finanzielle Unterstützung prüfen können, bitten wir Sie, den dazugehörigen Fragebogen unterzeichnet einzureichen. Wir werden Ihren Antrag dann rasch möglichst bearbeiten und im Rahmen unserer Möglichkeiten eine finanzielle Soforthilfe überprüfen.
Anträge können an folgende Adresse eingereicht werden:
Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Finanzausschuss
Marcel Wehrli
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf
oder per E-Mail
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserem Angebot in dieser nicht einfachen Zeit helfen können und wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit.
Gemeinderat Fehraltorf
Hier finden Sie das Antragsformular: Dokument
Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf
Telefon 043 355 77 77
WhatsApp 076 341 77 77
Fax 043 355 77 76
Kontaktieren Sie uns per E-Mail
Öffnungszeiten
Montag |
08.30 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.15 Uhr |
Dienstag bis |
08.30 - 11.30 Uhr |
14.00 - 16.30 Uhr |
Freitag |
07.30 - 14.00 Uhr |
|
Zudem können auch ausserhalb der Öffnungszeiten individuelle Termine vereinbart werden.
2022. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".