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26.08.2022
Amtliche Publikation
Der Gemeinderat nimmt mit Beschluss vom 24. August 2022 von den Unterlagen "Teilrevision Arealzufahrt" des privaten Gestaltungsplanes "Rütihof" zustimmend zur Kenntnis und verabschiedet sie zur öffentlichen Mitwirkung und Vorprüfung.
Beschluss-/Verfügungsnummer: 92
Beschluss-/Verfügungsdatum: 24.08.2022
Angaben zur Auflage
Der Gemeinderatsbeschluss vom 24. August 2022, Beschluss Nr. 92, und die Teilrevisionsunterlagen vom 4. Juli 2022 liegen ab Datum Publikation während 60 Tagen beim Bauamt, Kempttalstrasse 56, 8320 Fehraltorf, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten, zur Einsichtnahme auf.
Zudem sind die Unterlagen zu Informationszwecken auch auf der Gemeindewebseite digital einsehbar (www.fehraltorf.ch/Amtliche Publikationen). Massgebend sind einzig die in der Gemeindeverwaltung aufliegenden Unterlagen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen die Teilrevision Arealzufahrt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen die Teilrevision nicht berücksichtigt werden können, wird dazu gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen die Pläne und die Stellungnahme zur Einsicht offen (§ 7 PBG).
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 01.11.2022
Kontaktstelle
Gemeinde Fehraltorf - Bauamt
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf
Gemeinderatsbeschluss GRB 24.08.2022LINK
BerichtLINK
VorschriftenLINK
Aktuell gültiger GestaltungsplanLINK
Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf
Telefon 043 355 77 77
WhatsApp 076 341 77 77
Fax 043 355 77 76
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Öffnungszeiten
Montag |
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Zudem können auch ausserhalb der Öffnungszeiten individuelle Termine vereinbart werden.
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