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29.01.2021
Der Gemeinderat Fehraltorf hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 der Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung zugestimmt und sie wird für die öffentliche Auflage nach § 7 PBG freigegeben.
Teilrevision Bau- und Zonenordnung Fehraltorf, Öffentliche Auflage
Betrifft: 8320 Fehraltorf
Der Gemeinderat Fehraltorf hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 der Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung zugestimmt und sie wird für die öffentliche Auflage nach § 7 PBG freigegeben.
Beschluss-/Verfügungsdatum: 13.01.2021
Rechtliche Hinweise
Die Revisionsunterlagen vom 11. Dezember 2020 mit dem Zonenplan 1 : 5'000, der synoptischen Bauordnung, dem erläuternden Planungsbericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) sowie dem Gemeinderatsbeschluss liegt während 60 Tagen vom
29. Januar 2021 bis 29. März 2021 beim Bauamt Fehraltorf während der ordentlichen Öffnungszeiten (aufgrund Covid-Situation bitte über aktuelle Öffnungszeiten informieren) zur Einsicht auf. Im Weiteren sind die Dokumente der Revisionsvorlage auf der Webseite der Gemeinde www.fehraltorf.ch aufgeschaltet.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 29.03.2021
Kontaktstelle
Gemeinde Fehraltorf - Bauamt
Kempttalstrasse 56
8320 Fehraltorf
Unterlagen:
Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf
Telefon 043 355 77 77
WhatsApp 076 341 77 77
Fax 043 355 77 76
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Öffnungszeiten
Montag |
08.30 - 11.30 Uhr |
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Dienstag bis |
08.30 - 11.30 Uhr |
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Freitag |
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Zudem können auch ausserhalb der Öffnungszeiten individuelle Termine vereinbart werden.
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