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13.01.2023
Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Fehraltorf | Bau- und Zonenordnung 2022, Genehmigung
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Fehraltorf haben an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0886 / 22 vom 29. Dezember 2022 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung genehmigt.
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen ab dem 13. Januar 2023 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht im Büro Gemeindesekretariat sowie im Büro Bauamt auf.
Massgebend sind einzig die in der Gemeindeverwaltung aufliegenden Unterlagen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 12.02.2023
Kontaktstelle
Gemeinde Fehraltorf - Bauamt
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf
Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf
Telefon 043 355 77 77
WhatsApp 076 341 77 77
Fax 043 355 77 76
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