1


Hundesteuer - Gesuch um Erlassung einreichen

Hundesteuer - Gesuch um Erlassung einreichen

In gewissen Fällen ist keine Hundeabgabe zu entrichten (§25 Hundegesetz). Sofern Sie zu diesen Hundehaltern/Hundehalterinnen gehören, welche von der Abgabepflicht befreit sind, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Dienst- und Militärhunde: Bescheinigung der vorgesetzten Amtsstelle
  • Schweiss-, Sanitäts-, Lawinen- und Katastrophenhunde: Leistungsheft der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft sowie Nachweis der Einsatzverpflichtung
  • Begleit-, Hilfs- und Therapiehunde: Nachweis der Ausbildungsstätte und Bestätigung der Institution, der Therapeutin oder des Therapeuten oder der motorisch Behinderten, aus der Art und Umfang des Einsatzes hervorgehen
  • Blindenführhunde: Nachweis der anerkannten Blindenführhundeschule
  • Hunde nach § 25 lit. f und g Hundegesetz: Nachweis der bereits geleisteten Abgabe
  • Hunde nach § 25 lit. h Hundegesetz: Bestätigung über den Aufenthalt.
Sicherheit

Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf


Telefon       043 355 77 77
WhatsApp  076 341 77 77
Fax              043 355 77 76
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag

08.30 - 11.30 Uhr

14.00 - 18.15 Uhr

Dienstag bis
Donnerstag

08.30 - 11.30 Uhr

14.00 - 16.30 Uhr

Freitag

07.30 - 14.00 Uhr


Zudem können auch ausserhalb der Öffnungszeiten individuelle Termine vereinbart werden.

 
 
 

2022. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".

SITEMAP    |    BARRIEREFREIHEIT    |    IMPRESSUM    |    DATENSCHUTZ

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.