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Schlichtungsverhandlungen

Schlichtungsverhandlungen

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei folgenden Klagen: 

  • Forderungsklagen/Konsumentenstreitigkeiten
  • Arbeitsrechtliche Klagen
  • Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
  • Klagen bezüglich Unterhaltszahlungen
  • Erbrechtliche Klagen
  • Nachbarschaftsklagen
  • Persönlichkeitsverletzungen

Weitere Informationen
Formulare für die Einreichung von Schlichtungsgesuchen können Sie hier herunterladen. Der Verband der Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Kantons Zürich und die Gerichte Zürich halten weitere Informationen für Sie bereit.

Friedensrichteramt

Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf


Telefon       043 355 77 77
WhatsApp  076 341 77 77
Fax              043 355 77 76
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag

08.30 - 11.30 Uhr

14.00 - 18.15 Uhr

Dienstag bis
Donnerstag

08.30 - 11.30 Uhr

14.00 - 16.30 Uhr

Freitag

07.30 - 14.00 Uhr


Zudem können auch ausserhalb der Öffnungszeiten individuelle Termine vereinbart werden.

 
 
 

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