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Adress- und Personenauskünfte

Adress- und Personenauskünfte

Die Auskunftgabe aus dem Einwohnerregister richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG). Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen erteilt. Adressauskünfte können Sie schriftlich an Einwohnerkontrolle Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf oder per E-Mail anfragen. Es besteht auch die Möglichkeit, Adressauskünfte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erhalten.

Gebühren:
CHF 10.00 für eine einfache Adressauskunft: Auskunft ohne Formalitäten (§39 GG und 16 lit. a IDG)

Bei einer einfachen Adressauskunft (Name, Vorname, Adresse sowie Datum von Zu- und Wegzug) ist kein Interessennachweis erforderlich.


CHF 20.00 für eine erweiterte Adressauskunft: Auskunft bei berechtigtem Interesse (§39 GG, §§16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG)

Bei einer erweiterten Adressauskunft (Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- sowie Wegzugsort) ist zusätzlich ein Interessensnachweis erforderlich.

Einwohnerkontrolle

Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf


Telefon       043 355 77 77
WhatsApp  076 341 77 77
Fax              043 355 77 76
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag

08.30 - 11.30 Uhr

14.00 - 18.15 Uhr

Dienstag bis
Donnerstag

08.30 - 11.30 Uhr

14.00 - 16.30 Uhr

Freitag

07.30 - 14.00 Uhr


Zudem können auch ausserhalb der Öffnungszeiten individuelle Termine vereinbart werden.

 
 
 

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