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Prozessverhandlungen

Prozessverhandlungen

Jeder Prozessverhandlung geht eine Schlichtungsverhandlung voraus. Aufgrund der Zivilprozessordnung kann der Friedensrichter anschliessend und auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelrichter endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit
CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 kann er den Parteien zudem neu einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Friedensrichteramt

Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf


Telefon       043 355 77 77
WhatsApp  076 341 77 77
Fax              043 355 77 76
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Öffnungszeiten

Montag

08.30 - 11.30 Uhr

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Dienstag bis
Donnerstag

08.30 - 11.30 Uhr

14.00 - 16.30 Uhr

Freitag

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Zudem können auch ausserhalb der Öffnungszeiten individuelle Termine vereinbart werden.

 
 
 

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