Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen  Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie dazu ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses erhalten Sie, wenn Sie in Fehraltorf Ihren Wohnsitz haben und zur Zeit der Ausstellung des Zeugnisses weder bevormundet noch verbeiständet sind.
| | | Handlungsfähigkeitszeugnis hier beantragen
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Aufenthaltsausweis (Heimatausweis) für Wochenaufenthalter  Einen Aufenthaltsausweis erhalten Sie, wenn Sie in Fehraltorf Ihren Wohnsitz haben und zusätzlich in einer anderen schweizerischen Gemeinde Aufenthalt nehmen. Mit dem Heimatausweis, können Sie sich in der Aufenthaltsgemeinde anmelden. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Aufenthaltsausweis ausgestellt werden.
| | | Aufenthaltsausweis hier beantragen
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Pass und Identitätskarte  Der Pass und das Kombiangebot (ID und Pass) können nur noch beim Passbüro in Zürich beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter schweizerpass.ch.
Wer nur eine Identitätskarte möchte, muss diese persönlich bei der Einwohnerkontrolle Fehraltorf beantragen.
Wichtig: Persönliches Erscheinen ist notwendig (gilt auch für Kinder). Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Kinder unter 18 Jahren müssen von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden.
Mitbringen:
- 1 Passfoto, auch für Kleinkinder (das Foto darf nicht älter als ein Jahr sein). Passfoto wird auch in elektronischer Form (Email) akzeptiert. Bitte beachten Sie die Fotomustertafel vom Bundesamt für Polizei.
- Alte Identitätskarte (Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen).
Dauer des Antragsverfahrens:
In der Regel dauert das gesamte Verfahren maximal zehn Arbeitstage.
Kosten:
Die Gebühren (inkl. Porto) werden mit Vorinkasso eingezogen.
- Ab 18 Jahren: CHF 70.00, zehn Jahre gültig
- 0 bis 18 Jahre: CHF 35.00, fünf Jahre gültig
| Fotomustertafel
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Wohnsitzbestätigung – bestellen | | | /de/ebescheinigung/anfrage.php
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Wohnsitz – abmelden  Sie sind von Fehraltorf in eine andere Gemeinde gezogen und melden sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ab. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter
oder per eUmzug erfolgen.
Wegzug ins Ausland
Die Abmeldung ins Ausland erfolgt immer persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle. Bitte kommen Sie möglichst einen Monat vor Ausreise zur Abmeldung.
Haben Sie die Strom-, Wasser- oder Gaszähler zur Ablesung telefonisch oder via Online-Formular den Gemeindewerken gemeldet?
| | | eUmzug - elektronische Umzugsmeldung
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Wohnsitz – anmelden  Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich willkommen!
Anmeldung (Schweizerbürger)
Sie sind von einer Schweizer Gemeinde nach Fehraltorf gezogen und melden sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen an. Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder per eUmzug erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
- Pass oder Identitätskarte
- Versicherungsnachweis Krankenkasse KVG
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- Anmeldegebühr CHF 40.00 pro erwachsene Person
Anmeldung (ausländische Staatsbürger)
Sie sind von einer Schweizer Gemeinde nach Fehraltorf gezogen und melden sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen an. Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder per eUmzug erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
- Pass / Personalausweis
- Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis)
- Eheschein / Scheidungsurteil
- Geburtsschein (falls minderjährige Kinder)
- Versicherungsnachweis Krankenkasse KVG
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- Anmeldegebühr CHF 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühren für das Migrationsamt
Zuzug aus dem Ausland
Die Anmeldung vom Ausland erfolgt immer persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle.
| | | eUmzug - elektronische Umzugsmeldung
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Sportanlagen - mieten  Die Sportanlagen können nur durch Verein gemietet werden (ortsansässige Vereine haben Vorrang).
| | | Hier können Sie die gewünschte Sportanlage reservieren.
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Sozialleistungen zur AHV/IV - Informationen einholen | | | https://www.youtube.com/watch?v=bQa3I_gfdIs&feature=youtu.be
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Deutschkurse für Mütter mit Kinderbetreuung | | | |
Vermietung Räumlichkeiten für Anlässe | Mietlokalitäten | Raumreservation  Suchen Sie einen Raum für ein Familienfest oder eine Veranstaltung?
Die Gemeinde Fehraltorf verfügt über verschiedene moderne Mietlokalitäten. Für die Raumreservation benötigen Sie ein Konto welches Sie hier erstellen können.
Die Gebühren entnehmen Sie der Gebührenverordnung.
| Anhang 1, "Heiget-Huus" Anhang 2, Schul- und Sportanlagen Anhang 3, Mehrzweckhalle und Lehrschwimmbecken Benuetzungsreglement-Coworking-Space Reglement über die Benutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften
| | Übersicht Mietlokalitäten
Raumreservation
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Gastwirtschaft/Klein- und Mittelverkaufsbetrieb/Festwirtschaft - Gesuch einreichen | | | |
Temporäre Reklamestelle - Gesuch einreichen | | | Reglement Aushang temporärer Reklamen
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SBB-Tageskarten - bestellen | | | Hier können Sie die SBB-Tageskarten bestellen.
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Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen  Haben Sie etwas verloren?
Melden Sie Ihren verlorenen Gegenstand der Einwohnerkontrolle (via E-Mail an einwohnerkontrolle@fehraltorf.ch oder Tel. 043 355 77 77). Versuchen Sie, den verlorenen Gegenstand so genau wie möglich zu beschreiben (Farbe, Beschaffenheit, Material sowie besondere Merkmale etc.). Bei verlorenen Schlüsseln ist es zudem hilfreich, wenn Sie die Schlüsselmarke, eingravierte Nummern sowie eine genaue Beschreibung eines allfälligen Schlüsselanhängers angeben können. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro des Gemeindegebietes, in dem eine Sache verloren beziehungsweise gefunden wurde.
Haben Sie etwas gefunden?
Sie sind von Gesetzes wegen verpflichtet, einen Fundgegenstand abzugeben, wenn der Wert der Sache CHF 10.00 offenbar übersteigt. Sofern Sie etwas auf öffentlichem Grund gefunden haben, können Sie den Fundgegenstand am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben. Bei allfälligen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Fundbüro der Stadt Zürich
Fundbüro der Stadt Winterthur
Fundbüro der SBB
| | | easyfind
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Freiwillige Feuerwehr - anmelden | | | |
Sperrung der Daten des Steuerregisters - Gesuch einreichen | Gesuch um Sperrung der Daten des Steuerregisters
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Steuerfüsse (aktuelle) | | | Hier entnehmen Sie die aktuellen Steuerfüsse
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Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen  Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. März jeden Jahres einzureichen. Selbstständigerwerbende und nicht im Kanton wohnhafte Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte oder Liegenschaftenbesitz im Kanton Zürich erhalten von Amtes wegen eine verlängerte Frist bis zum 30. September.
Haben Sie Gründe, die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert dieser Frist einreichen zu können, besteht die Möglichkeit, noch vor Ablauf der Einreichefrist bei der Steuerverwaltung hier ein Gesuch um Fristerstreckung zu stellen.
Die Einreichungsfrist kann längstens bis zum 30. November erstreckt werden. Rechtzeitig eingereichte Fristerstreckungsgesuche gelten ohne gegenteiligen schriftlichen Bescheid als stillschweigend bewilligt.
Verspätete Gesuche können nicht mehr bewilligt werden. Auch Mahnfristen sind nicht erstreckbar.
| | | Fristerstreckung Steuererklärung
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Anpassung der provisorischen Rechnung | | | |
Wochenaufenthalt oder Nebenniederlassung  Falls Sie sich als Wochenaufenthalter/in anmelden möchten, bitten wir Sie das Merkblatt zu lesen und anschliessend das Gesuch um Wochenaufenthalt auszufüllen. Dieses wird von der Einwohnerkontrolle geprüft und nach positiver Beurteilung kann eine Anmeldung mit folgenden Unterlagen erfolgen:
- Heimatausweis (ausgestellt von der Einwohnerkontrolle des gesetzlichen Wohnortes)
- Persönlicher Ausweis mit Foto
- Mietvertrag / Wohnungsausweis
Die Anmeldegebühr für Erwachsene beträgt CHF 60.00 (muss jährlich wiederholt werden).
Keine Gebühren für Kinder unter 18 Jahren.
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Strafregisterauszug - bestellen  Den Strafregisterauszug direkt beim Bundesamt für Justiz bestellen
Jede Person kann einen persönlichen, schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z. B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.00. Sie ist im Voraus zu entrichten.
| | | Strafregisterauszug hier anfordern
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Gemeindefeuerpolizei  ewp AG
Herr Jürg Schellenberg
Brandschutzfachmann
Rikonerstrasse 4
8307 Effretikon
Tel. 052 354 21 11
E-Mail
| Brandschutznachweis
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Bau- und Zonenordnung | | | |
Waffenerwerbschein | | | |
Datensperre - beantragen | Adresssperre Aufhebung Adresssperre Gesuch Adresssperre Merkblatt
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Steuern - eSteuerkonto  Das "E-Steuerkonto" ermöglicht es den steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohnern direkt aus dem Benutzerkonto ihren Steuerkontostand abzufragen, eine Konto-Detailansicht einzusehen und auszudrucken, einen Einzahlungsschein oder eine ESR-Zeile für Zahlungen per E-Banking zu erzeugen, das Einzahlungsschein-Abo (gewünschte Zahlungsraten fürs folgende Steuerjahr) oder das Auszahlungskonto zu ändern.
Registrierung über Benutzerkonto
Um den Steuerservice zu nutzen, müssen Sie sich zuerst für ein Login bei der Gemeindewebsite registrieren. Eingeloggt, können Sie sich dann für das eSteuerkonto registrieren. Danach erhalten Sie per Post einen Aktivierungscode. Durch die Zustellung per Post wird verhindert, dass eine Person das Steuerkonto einer Drittperson abfragt. Bei späteren Anfragen genügt normalerweise eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort.
Eine Anleitung zur Registration finden Sie im unten angehängten Dokument.
| Ablauf Registrierung eSteuerkonto
| | eSteuerkonto
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Subventionen  An der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2011 haben die Stimmberechtigten der KITA-Verordnung zugestimmt. Die Gemeinde übernimmt nur die Steuerung der Zusammenarbeit mit den Betreuungsstätten (Leistungsvereinbarung) sowie die Kontrolle der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, führt jedoch grundsätzlich keine Betreuungsangebote selber (Subjektfinanzierung).
Was kostet Sie einen KITA-Platz? Der KITA-Rechner sagt es Ihnen.
| Antrag für einen subventionierten Tarif Merkblatt für subventionierte Tarife
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Webstube | Informationen einholen | Broschüre Webstube
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Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung  Planen Sie eine bewilligungspflichtige Veranstaltung im Kanton Zürich?
Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch die Führung einer Festwirtschaft, durch den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder durch das Aufstellen von Verstärkern im Freien. Dieses Gesuchsformular unterstützt Sie im Planungsprozess und stellt sicher, dass alle relevanten Themen rund um Ihre Veranstaltung berücksichtigt und alle notwendigen Bewilligungen eingeholt werden.
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Rund ums Bauen | | | Website Baudirektion Kanton Zürich
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Sperrgutmarken (ganze Bogen) – bestellen  Ein Bogen beinhaltet zehn Sperrgutmarken. Es können nur ganze Bögen und nicht einzelne Marken bestellt werden.
| |  CHF 18.50 | |
Betreibungsregisterauszug bestellen | | | Betreibungsregisterauszug bestellen
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Reisebewilligungen  Der Reisebewilligung muss eine Passkopie der Eltern (inkl. ersichtliche Unterschriften) und eine Kopie der Geburtsurkunde vom Kind beigelegt werden. Die Unterlagen sollten wenn möglich während der Reise mitgeführt werden.
Das Formular kann beim Notariat beglaubigt (Unterschriftenbeglaubigung) werden, dies ist mit den restlichen Unterlagen aber nicht zwingend notwendig.
Die Gemeinde Fehraltorf erteilt keine Bewilligung bzw. bestätigt keine Angaben auf diesen Formularen, sie werden lediglich zur Verfügung gestellt.
| Formular Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind Formular Einverständniserklärung für ein mit dem Vater reisendes Kind Formular Einverständniserklärung für ein mit der Mutter reisendes Kind
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Freiwilligenarbeit  benevol Zürioberland – die regionale Fachstelle für freiwilliges Engagement
benevol Zürioberland ist die Fachstelle für freiwilliges Engagement im Zürcher Oberland. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um freiwillige Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen, Vereine, Institutionen, Kirchen, Behörden sowie Freiwillige und bietet professionelle Dienstleistungen an:
- Beratung: benevol Zürioberland unterstützt Einsatzorganisationen, Gemeinden sowie Freiwillige in allen Belangen rund um freiwilliges Engagement.
- Weiterbildung: Die Fachstelle organisiert Weiterbildungen für Vereinsvorstände, Freiwilligen-Koordinator*innen sowie Freiwillige.
- Öffentlichkeitsarbeit: Mittels Öffentlichkeitsarbeit fördert benevol Zürioberland die Sichtbarkeit von freiwilligem Engagement und stärkt deren Anerkennung.
- Vernetzung: benevol Zürioberland schafft Einsatzorganisationen und Gemeinden vielfältige Möglichkeiten für den Austausch von Erfahrungen und eine Zusammenarbeit. Damit werden Ressourcen gespart und die Wirkung erhöht.
Gemeinsam freiwillig engagiert
benevol-zuerioberland.ch
| | | https://www.benevol.ch/de/zuercher-oberland/benevol-zuerioberland.html
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Souvenirs  Bei der Einwohnerkontrolle Fehraltorf können Sie tolle Souvenirs erwerben.
| Souvenirs der Gemeinde Fehraltorf
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Alterswohnungen | | | /de/themen/alterswohnungen
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Eltern-Kind-Treff  Der Familienraum im Chilegass ist offen für Mütter und Väter mit ihren kleinen Kindern - sich austauschen und sich kennen lernen während die Kinder miteinander spielen. Im Kafi Chilegass können Getränke geholt werden.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
| Eltern-Kind-Treff
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