Pass und Identitätskarte

Pass und Kombiangebot (Pass und Identitätskarte)
Ein Schweizer Pass sowie das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte können beim Passbüro des Kantons Zürich beantragt werden. Der Antrag kann online oder telefonisch gestellt werden. Anschliessend wird ein Termin für die persönliche Erfassung der biometrischen Daten vereinbart (Weitere Informationen und Online-Antrag beim Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Am Termin werden unter anderem Foto und Fingerabdrücke erfasst. Ein eigenes Passfoto muss nicht mitgebracht werden.

Identitätskarte ohne Chip
Wer nur eine Identitätskarte ohne Chip möchte, kann diese weiterhin bei der Einwohnerkontrolle Fehraltorf beantragen.

Wichtig
Die Identitätskarte muss persönlich beantragt werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Minderjährige müssen von einem Elternteil bzw. der Inhaberin oder dem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden.

Eine Terminvereinbarung ist für die Beantragung der Identitätskarte nicht erforderlich.

Mitbringen

Gebühren

Identitätskarte Erwachsene CHF 70.00 10 Jahre Gültigkeit
Identitätskarte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre CHF 35.00 5 Jahre Gültigkeit

Die Ausstellung der Identitätskarte dauert maximal 10 Arbeitstage.

 

Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Ab dem 2. November 2026 ist zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte mit Chip erhältlich. Der Chip enthält unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim Passbüro des Kantons Zürich. Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei der Einwohnerkontrolle Fehraltorf, sondern nur beim Passbüro beantragt werden.

Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Die Gebühren für die biometrische Identitätskarte bleiben gleich wie bei der bisherigen Identitätskarte ohne Chip.

Notpass
Wenn eine Reise kurzfristig bevorsteht und die reguläre Ausstellung eines Passes oder einer Identitätskarte nicht rechtzeitig möglich ist, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen.

Der Notpass kann persönlich beim Passbüro des Kantons Zürich oder bei der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich beantragt werden. Weitere Informationen zum Pass, zur Identitätskarte und zum Notpass beim Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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