Fundbüro

Haben Sie etwas verloren?

Melden Sie Ihren verlorenen Gegenstand der Einwohnerkontrolle (via E-Mail an einwohnerkontrolle@fehraltorf.ch oder Tel. 043 355 77 77). Versuchen Sie, den verlorenen Gegenstand so genau wie möglich zu beschreiben (Farbe, Beschaffenheit, Material sowie besondere Merkmale etc.). Bei verlorenen Schlüsseln ist es zudem hilfreich, wenn Sie die Schlüsselmarke, eingravierte Nummern sowie eine genaue Beschreibung eines allfälligen Schlüsselanhängers angeben können. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro des Gemeindegebietes, in dem eine Sache verloren beziehungsweise gefunden wurde.

Haben Sie etwas gefunden?

Sie sind von Gesetzes wegen verpflichtet, einen Fundgegenstand abzugeben, wenn der Wert der Sache CHF 10.00 offenbar übersteigt. Sofern Sie etwas auf öffentlichem Grund gefunden haben, können Sie den Fundgegenstand am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben. Bei allfälligen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Fundbüro der Stadt Zürich
Fundbüro der Stadt Winterthur
Fundbüro der SBB

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