Fristerstreckung Steuererklärung

Mittels untenstehendem Formular unter "Online-Dienste" kann beim Steueramt ein Gesuch um Fristerstreckung gestellt werden. Die Einreichungsfrist kann längstens bis zum 30. November erstreckt werden.

Das Online-Formular ist verfügbar, sobald das Steueramt die Steuererklärungen im Januar verschickt hat. 

Bitte beachten Sie zwingend folgenden Punkt:

Nachdem im Online-Formular die notwendigen Angaben eigegeben wurden, klicken Sie auf «Weiter».

Achtung! Die Fristerstreckung ist damit noch nicht eingereicht!

Kontrollieren Sie auf der Nachfolgeseite zuerst Ihre Angaben, akzeptieren Sie danach die Nutzungsbedingungen und klicken Sie dann auf «Senden».

Es erscheint dann sofort eine Status-Meldung ob Ihre Frist akzeptiert wurde, oder ob es ein Problem mit der Fristerfassung gab.

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