Feuer- und Feuerwerksverbot 2026 | Präsidialverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot
Der Gemeinderat hat mit Präsidialverfügung vom 13. Juli 2026 für das Gemeindegebiet Fehraltorf ein generelles Feuerverbot im Freien, auf öffentlichem und privatem Grund erlassen.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Statthalter des Bezirks Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten.
Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
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| Präsidialverfügung vom 13.07.2026 (PDF, 324 kB) | Download | 0 | Präsidialverfügung vom 13.07.2026 |