eBaugesuch (ab 01.08.2026)

Baugesuch

Ein Baugesuch ist für die Erstellung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 Planungs- und Baugesetz (PBG)) erforderlich.

Einreichung Baugesuch

Das Baubewilligungsverfahren wird ab dem 1. August 2026 vollständig digital abgewickelt. Baugesuche können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Papierform eingereicht werden.

Sämtliche Baugesuche, Solaranlagen, Wärmetechnischen Anlagen (WTA) und Erdwärmesonden werden über die Plattform eBaugesuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingereicht.

Während des gesamten Verfahrens erfolgt der Austausch mit dem Bauamt digital über die Plattform. Gleichzeitig haben Sie jederzeit Zugriff auf den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Gesuchs.

Weitere Informationen erhalten Sie im folgenden ErklärvideoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons.

Baugesuchsunterlagen

Für ein Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 ff. der Bauverfahrensverordnung (BVV)):

  • Aktueller Katasterplan mit rot eingezeichnetem Bauvorhaben; erhältlich beim:
    Grundbuchgeometer
    Ingesa AG
    Guyer-Zeller-Strasse 27
    8620 Wetzikon ZH
    Tel. 044 934 33 88
    E-Mail
    WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
     
  • Aktueller Grundbuchauszug; erhältlich bei;
    Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Pfäffikon
    Hörnlistrasse 71
    Postfach
    8330 Pfäffikon ZH
    Tel. 044 752 38 38
    E-Mail
    WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
     
  • Projektpläne (Grundriss, Ansichten, Schnitte, Umgebung, usw.)
  • Brandschutznachweis (Link GVZ)
  • Berechnung Baumassenziffer / Ausnützungsziffer
  • Einverständnis aller Grundeigentümer bei Miteigentum

Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV). In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb, neue Teile rot und bestehende Teile schwarz anzulegen (§ 4 BVV).


Hinweis

Bitte stellen Sie sicher, dass die eingereichten Unterlagen und Pläne keine Unterschriften sowie keine sensiblen oder personenbezogenen Daten enthalten, da diese im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens öffentlich publiziert werden.

 

Unterschriftenblatt/QES

Das Baugesuch kann erst verarbeitet werden, wenn das Unterschriftenblatt bzw. die qualifizierte elektronische Signatur (QES) beim Bauamt eingegangen ist.

Zustelladresse:

Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Bau
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf

Publikation

Die Baugesuche werden weiterhin im Amtsblatt des Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und auf unserer Website publiziert. Die Planauflage erfolgt digital unter eAuflageZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Der Baurechtsentscheid kann auf der gleichen Seite beantragt werden. 

Detaillierte Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden Sie auch unter: www.baugesuche.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..