Baubewilligungsverfahren

Baugesuch

Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Erstellung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).

Baugesuchsunterlagen
Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV):


Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV). In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV). Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und vom Gesuchsteller, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV). Sämtliche Gesuchsunterlagen sind beim Bauamt Fehraltorf einzureichen.

Detaillierte Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden Sie auch unter: www.baugesuche.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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