Hund an-/abmelden

Hundehalter/Hundehalterinnen sind verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert vierzehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und die erforderlichen Angaben bekannt zu geben. Innert der gleichen Frist sind der Gemeinde sowie der AMICUS AG zudem folgende Ereignisse zu melden:

  • Namens- oder Adressänderung des Halters / der Halterin
  • Halterwechsel
  • Tod des Hundes.
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