Nachtparkgebühren

Gemäss Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Fehraltorf vom 6. Juni 2005, ist es ab dem 1. September 2005 nur noch mit behördlicher Bewilligung gestattet, Fahrzeuge und Fahrzeuganhänger aller Art nachts regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen Parkplätzen der Gemeinde abzustellen.

Informationen dazu finden Sie im Flyer unter "Dokumente".

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